Hilfe im Kampf gegen die Bürokratie
Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS in Zürich steht auch Thurgauerinnen und Thurgauern bei Fragen offen. Geschäftsführer Andreas Hediger hat am Impuls-Zmittag im Open Place einen Einblick gegeben in die Arbeit von UFS.
Inka Grabowsky,
«Als junger Mann dachte ich noch: In der Schweiz wird allen armen Leuten geholfen. Heute bin ich leider eines Besseren belehrt.» Pfarrer Damian Brot ist desillusioniert, weil er zu oft gesehen hat, dass Menschen durch die Maschen des sozialen Netzes fallen oder schon am Ausfüllen der Formulare scheitern. Der Seelsorger und Berater im Open Place sah sich so vielen Fragen von Armutsbetroffenen gegenüber, dass er nach seinen Studien zu Sozialberatung, Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und Sozialversicherungsrecht auch noch den Master in «Recht für die Soziale Arbeit» absolvierte. Trotzdem muss er sagen: «Es fehlt uns im Open Place eine Juristin oder ein Jurist. In schwierigen Fällen bin ich dankbar, bei der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht » https://www.sozialhilfeberatung.ch in Zürich nachfragen zu können.»
Viele lassen sich korrigieren
Andreas Hediger, der Geschäftsleiter der UFS erklärt: «Wir werden zwar seit 2021 von Kanton und Stadt Zürich finanziell unterstützt – zuvor waren wir ganz auf Spenden und die Hilfe der Kirchen angewiesen, aber fünf bis sieben Prozent der Anfragen kommen aus dem Thurgau.» Die UFS berät Armutsbetroffene und vermittle zwischen den Akteuren. «In neunzig Prozent der Fälle kommen wir zu einer gütlichen Lösung. Es gibt viele Sozialämter, die gut arbeiten oder die sich korrigieren, wenn wir einschreiten. Aber in zehn Prozent der Anfragen gehen wir vor Gericht. Dabei enden rund sieben von zehn Verfahren zu Gunsten unserer Klienten.» Die Sozialdienste der Gemeinden machten offensichtliche Fehler, etwa die Hilfe in Gänze zu streichen, wenn jemand einen Termin versäumt oder unzumutbare Bedingungen in Notunterkünften bereitzuhalten. Auch dass im Thurgau Schulden bei der Krankenkasse mit der Sozialhilfe verrechnet werden, hält er für rechtlich unzulässig. «Dafür reichen die Hilfsgelder nicht aus.» Die Sozialhilfe sei ohnehin schon zu niedrig, um Teil der Gesellschaft zu sein.
Überall andere Regeln
Besonders komplex wird die Situation, weil es kein nationales Sozialhilfe-Gesetz gibt. Die Kantone regeln die Bestimmungen. «Es existieren also 26 Gesetze, die sich zum Teil erheblich unterscheiden», führt Hediger aus. «Auch die Verfahren sind nicht die gleichen. Die Gemeinden haben teilweise einen grossen Ermessensspielraum. Manche glauben jedoch, sie können machen, was sie wollen.» So richten Gemeinden Sozialhilfebeziehenden zum Teil Beträge für Mieten aus, die nichts mit dem realen Wohnungsmarkt zu tun haben und die Betroffenen finden keine Wohnung oder bezahlen den Mietzins aus dem Grundbedarf. Ausserdem sind für Hediger die Rückzahlungsbedingungen mehr als fragwürdig. Sobald man ein wenig mehr verdient, als die Sozialhilfe ausrichtet, müssen im Kanton Thurgau die bezogenen Leistungen zurückerstattet werden. So kommen Menschen nie nachhaltig aus der Armut heraus und gelangen schnell wieder in die Abhängigkeit des Staates. Dass im Thurgau Menschen im Alter von dreissig Jahren noch immer zu den jungen Erwachsenen gezählt werden und deshalb weniger Sozialhilfe erhalten, erscheint ihm ebenfalls fragwürdig. In allen anderen Kantonen gelten Sozialhilfebeziehende nur bis zum vollendeten 25. Altersjahr als junge Erwachsene.
Realpolitisch derzeit keine Chance auf Besserung
SP-Nationalrätin Nina Schläfli im Publikum nahm die Aufforderung, eine schweizweite Lösung für die Sozialhilfe zu suchen, durchaus wahr: «Der Traum für eine national harmonisierte Sozialhilfe existiert, aber realpolitisch hat er keine Chance auf Umsetzung - und das in einem der reichsten Länder der Welt.» Sie werde weiter Fragen zu den Widersprüchen im System stellen. Auch das Problem der Schwarzen Liste für säumige Krankenkassenbeitragszahler ist ihr bewusst. «Ich probiere schon lange zu verstehen, warum der Kanton so von der Schwarzen Liste getrieben ist. Es gibt offenkundig viele Leute, die überzeugt sind, dass das Case Management weiterhilft, weil Armutsbetroffene dann zur Beratung kommen, wenn es eben nicht mehr anders geht und ihnen so geholfen werden kann. In der Theorie ist das eine nette Idee, in der Praxis fallen aber immer wieder Menschen durch alle Maschen und erhalten so nie die medizinische Behandlung, die sie eigentlich benötigen.»
Viele lassen sich korrigieren
Andreas Hediger, der Geschäftsleiter der UFS erklärt: «Wir werden zwar seit 2021 von Kanton und Stadt Zürich finanziell unterstützt – zuvor waren wir ganz auf Spenden und die Hilfe der Kirchen angewiesen, aber fünf bis sieben Prozent der Anfragen kommen aus dem Thurgau.» Die UFS berät Armutsbetroffene und vermittle zwischen den Akteuren. «In neunzig Prozent der Fälle kommen wir zu einer gütlichen Lösung. Es gibt viele Sozialämter, die gut arbeiten oder die sich korrigieren, wenn wir einschreiten. Aber in zehn Prozent der Anfragen gehen wir vor Gericht. Dabei enden rund sieben von zehn Verfahren zu Gunsten unserer Klienten.» Die Sozialdienste der Gemeinden machten offensichtliche Fehler, etwa die Hilfe in Gänze zu streichen, wenn jemand einen Termin versäumt oder unzumutbare Bedingungen in Notunterkünften bereitzuhalten. Auch dass im Thurgau Schulden bei der Krankenkasse mit der Sozialhilfe verrechnet werden, hält er für rechtlich unzulässig. «Dafür reichen die Hilfsgelder nicht aus.» Die Sozialhilfe sei ohnehin schon zu niedrig, um Teil der Gesellschaft zu sein.
Überall andere Regeln
Besonders komplex wird die Situation, weil es kein nationales Sozialhilfe-Gesetz gibt. Die Kantone regeln die Bestimmungen. «Es existieren also 26 Gesetze, die sich zum Teil erheblich unterscheiden», führt Hediger aus. «Auch die Verfahren sind nicht die gleichen. Die Gemeinden haben teilweise einen grossen Ermessensspielraum. Manche glauben jedoch, sie können machen, was sie wollen.» So richten Gemeinden Sozialhilfebeziehenden zum Teil Beträge für Mieten aus, die nichts mit dem realen Wohnungsmarkt zu tun haben und die Betroffenen finden keine Wohnung oder bezahlen den Mietzins aus dem Grundbedarf. Ausserdem sind für Hediger die Rückzahlungsbedingungen mehr als fragwürdig. Sobald man ein wenig mehr verdient, als die Sozialhilfe ausrichtet, müssen im Kanton Thurgau die bezogenen Leistungen zurückerstattet werden. So kommen Menschen nie nachhaltig aus der Armut heraus und gelangen schnell wieder in die Abhängigkeit des Staates. Dass im Thurgau Menschen im Alter von dreissig Jahren noch immer zu den jungen Erwachsenen gezählt werden und deshalb weniger Sozialhilfe erhalten, erscheint ihm ebenfalls fragwürdig. In allen anderen Kantonen gelten Sozialhilfebeziehende nur bis zum vollendeten 25. Altersjahr als junge Erwachsene.
Realpolitisch derzeit keine Chance auf Besserung
SP-Nationalrätin Nina Schläfli im Publikum nahm die Aufforderung, eine schweizweite Lösung für die Sozialhilfe zu suchen, durchaus wahr: «Der Traum für eine national harmonisierte Sozialhilfe existiert, aber realpolitisch hat er keine Chance auf Umsetzung - und das in einem der reichsten Länder der Welt.» Sie werde weiter Fragen zu den Widersprüchen im System stellen. Auch das Problem der Schwarzen Liste für säumige Krankenkassenbeitragszahler ist ihr bewusst. «Ich probiere schon lange zu verstehen, warum der Kanton so von der Schwarzen Liste getrieben ist. Es gibt offenkundig viele Leute, die überzeugt sind, dass das Case Management weiterhilft, weil Armutsbetroffene dann zur Beratung kommen, wenn es eben nicht mehr anders geht und ihnen so geholfen werden kann. In der Theorie ist das eine nette Idee, in der Praxis fallen aber immer wieder Menschen durch alle Maschen und erhalten so nie die medizinische Behandlung, die sie eigentlich benötigen.»